Die Frage nach der Zugehörigkeit des Hauswirtschaftsraums zur Wohnfläche hat sicherlich viele Immobilienbesitzer und -interessierte schon beschäftigt. Es ist eine entscheidende Frage, die sowohl bei der Miete als auch beim Kauf von Immobilien eine wichtige Rolle spielt. Interessanterweise ist die Antwort auf diese Frage nicht eindeutig und variiert je nach Rechtsauslegung und praktischer Anwendung.
Ob der Hauswirtschaftsraum zur Wohnfläche zählt oder nicht, ist abhängig von den Bestimmungen der Wohnflächenverordnung und der DIN 277. Beide weisen Unterschiede in ihrer Definition und Berechnung auf.
Wohnflächenverordnung und DIN 277
Die Wohnflächenverordnung und die DIN 277 sind zwei verschiedene Möglichkeiten zur Bestimmung, was zur Wohnfläche gehört und was nicht. Laut der Wohnflächenverordnung zählt ein Hauswirtschaftsraum zur Wohnfläche. Nach der DIN 277 hingegen gilt der Hauswirtschaftsraum als Nutzfläche. Es ist also essenziell, sich genau mit den jeweiligen Bestimmungen vertraut zu machen, bevor man eine Berechnung vornimmt oder sich auf die Angaben einer Immobilienanzeige verlässt.Die Rolle des Hauswirtschaftsraums
Es ist wichtig zu verstehen, dass die Bezeichnung "Hauswirtschaftsraum" eine Vielzahl an Funktionen umfassen kann. Solch ein Raum kann als Abstellraum für Heizung, Waschmaschine, Trockner et cetera dienen. Wenn diese Räume in der Wohnung gelegen sind, dann zählen sie laut einigen Auslegungen zur Wohnfläche. Dies kann je nach individuellem Fall und regionalen Bestimmungen variieren.Wohnflächenberechnung
Die Wohnflächenberechnung ist ein komplexes Thema, da viele unterschiedliche Aspekte berücksichtigt werden müssen. Zur Wohnfläche gehören grundsätzlich alle Wohn- und Schlafzimmer, Bäder, Küchen, Flure und Abstellräume. Kellerräume, Waschküchen und ähnliche Räume zählen nicht zur Wohnfläche. Auch hierbei spielt der Hauswirtschaftsraum eine entscheidende Rolle und muss korrekt eingestuft werden, um eine präzise Berechnung zu ermöglichen. Folgend sind einige Punkte zur Wohnflächenberechnung aufgeführt:- Flächen unter Treppen: 100 bei Höhe 2 m, sonst angepasst
- Arbeitszimmer außerhalb der Wohnung: Keine Wohnfläche
- Hauswirtschaftsraum/Abstellraum innerhalb der Wohnung: Je nach Definition Wohnfläche oder Nutzfläche